Beitragsordnung
§1 Mitgliedsbeitrag
Der Mitgliedsbeitrag beträgt 12 Euro jährlich pro Mitglied.
Der Beitrag ist bis spätestens 31. März des jeweiligen Kalenderjahres zu entrichten.
Der Beitrag wird spätestens zur Vorstandswahl in der Mitgliederversammlung überprüft sowie bei Bedarf angepasst.
Vom Mitgliedsbeitrag befreit sind Ehrenmitglieder, Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 15. Lebensjahr sowie Mitglieder im Rentenalter.
§2 Zahlungsweise
Die Zahlung erfolgt durch Überweisung auf das Vereinskonto.
Bei Eintritt während des laufenden Jahres wird der Beitrag anteilig erhoben.
§3 Inkrafttreten
Diese Beitragsordnung tritt mit Beschluss der Gründungsversammlung vom 22.12.2025 in Kraft.